Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Shop terminexperten.de
Stand: 17.06.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Angebote zwischen Unternehmern („Auftraggeber“) und Sven Kudszus sowie mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG analog verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmerin“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers sowie für sämtliche Bestellungen über den Online-Shop auf terminexperten.de.
1.1. Die Auftragnehmerin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Mit dem Einstellen eines Produkts im Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ an.
2.2. Alternativ kann ein Vertrag auch durch individuelle Angebote per E-Mail oder Telefon zustande kommen. Grundlage für das Tätigwerden der Auftragnehmerin und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen auch ein ggf. erfolgtes Briefing des Auftraggebers. Wird dieses mündlich erteilt, erstellt die Auftragnehmerin über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Übersendung widerspricht.
2.3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Auftragnehmerin ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG analog zu übertragen.
2.4. Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten bevollmächtigt zu sein, sowie auf Verlangen der Auftragnehmerin einen schriftlichen Nachweis über die Bevollmächtigung zu erbringen.
2.5. Die Auftragnehmerin darf die Leads nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Dritte handelt im Auftrag des Kunden.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungswünsche
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Auftragnehmerin ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.2. Die Auftragnehmerin bietet insbesondere folgende Serviceleistungen an:
Lead-Generierung (Kundenanfragen)
Qualifizierung von Leads
Werbeschaltung und Marketingaktivitäten
Verwaltung und Weiterleitung der Leads
Zusätzliche Beratung und Support
Die hierbei vertragsspezifischen Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten und Produktbeschreibungen im Online-Shop.
3.3. Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, externe Werbepartner zur Leadgenerierung zu beauftragen.
3.4. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Änderungsverlangen sind schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Jeder Mehraufwand wird gesondert vergütet.
3.5. Die rechtliche Zulässigkeit der durchgeführten Leistungen wird nicht geprüft, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
§ 4 Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen sind aufgrund der dynamischen Werbepreise vorbehalten, es gilt jedoch eine Preisgarantie für 4 Wochen ab Bestelldatum.
§ 5 Reklamation
Reklamationen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich per E-Mail erfolgen und nachvollziehbar begründet sein. Berechtigte Reklamationen führen zu Ersatzleads ohne Zusatzkosten.
Berechtigte Gründe:
Anfragen-Duplikate
Fehlerhafte Kontaktdaten
Unerreichbarkeit trotz mehrfacher Versuche
Nicht berechtigte Gründe:
Kein Vertragsabschluss
Subjektive Einschätzung der Qualität
§ 6 Rückerstattungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Es wird jedoch ein pauschaler, nicht erstattungsfähiger Betrag in Höhe von 250 € netto pro Bestellung einbehalten, da mit Kampagnenstart sofort Drittmittel (Werbekosten) eingesetzt werden.
Rückzahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Anerkennung.
§ 7 Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Der Widerruf ist zu richten an:
Sven Kudszus, Terminexperten
c/o Dein-Impressum, Stettiner Straße 41, 35410 Hungen
E-Mail: kontakt@terminexperten.de
Wird der Vertrag widerrufen, erfolgt eine Rückzahlung abzüglich der bereits erbrachten Leistung.
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die Bestellung folgender Dienstleistung:
Bestellt am: ____________
Name: _______________________
Anschrift: _______________________
Datum: _______________________
§ 8 Zahlung
Zahlung ist sofort bei Bestellung fällig. Es gelten die im Shop angezeigten Zahlungsmethoden.
§ 9 Lieferung
Die Lieferzeit beträgt bis zu 180 Tage ab Bestellung bei Paketen bis 100 Leads. Abweichungen aufgrund externer Umstände sind möglich.
§ 10 Qualität
Leads enthalten, sofern verfügbar:
Vollständige Kontaktdaten
Zustimmung zur Kontaktaufnahme
Der Kunde ist selbst für die Nachbearbeitung und Erfolgsquote verantwortlich.
§ 11 Haftung
Keine Garantie für Vertragsabschlüsse. Haftung erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 12 Exklusivität
Leads werden nur einmalig und exklusiv verkauft. Ein Weiterverkauf durch den Käufer ist unzulässig.
§ 13 Datenschutz
Leads dürfen ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Angebotsabgabe genutzt werden. Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Weitergabe oder Verkauf der Daten ist untersagt.
§ 14 Portale & Markenauftritt
Die Auftragnehmerin betreibt eigene Portale. Eine Nutzung des Namens Terminexperten durch den Kunden darf nicht irreführend erfolgen.
§ 15 Vertragslaufzeit
Die Vertragsbeziehung endet nach vollständiger Lieferung der Leads. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
§ 16 Änderungen der AGB
Terminexperten behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Kunden werden per E-Mail darüber informiert.
§ 17 Mitwirkungspflichten
Kunden sollen Leads zeitnah bearbeiten, Kontakt aufnehmen und Angebote versenden, um Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
§ 18 Termine & Fristen
Die reguläre Lieferzeit beträgt bis zu 180 Tage ab Bestellung. Verzögerungen durch Markteinflüsse oder Plattformbedingungen sind möglich.
§ 19 Vertraulichkeit
Vertragsinhalte und sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und auch nach Vertragsende zu schützen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Restvertrag davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terminexperten
Stand: 26.10.2024
ALLGEMEINER TEIL
§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Angebote zwischen Unternehmern („Auftraggeber“) und Sven Kudszus und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG analog verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmerin“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers.
1.1. Die Auftragnehmerin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
§ 2. Vertragsschluss
2.1. Nachdem der Auftraggeber sein Interesse an einem pauschalen oder einer individuellen Dienstleistung gegenüber der Auftragnehmerin telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Weg übermittelt hat, erstellt die Auftragnehmerin ein Angebot für den Auftraggeber und übermittelt ihm dieses per E-Mail in Textform sowie durch Übersendung eines Links, durch dessen Betätigung der Auftraggeber zu einem Formular geleitet wird, in welchem die Parameter des Angebots aufgeführt sind.
2.1.1. Bei Pauschalangeboten hat der Auftraggeber sodann die Möglichkeit, durch Klick auf den Button „akzeptiert“, das Angebot anzunehmen, indem er neben Eingabe seines Namens und seiner E-Mail-Adresse durch Annahme des Angebots durch Leistung einer digitalen Unterschrift bestätigt.
2.1.2. Bei individuellen Angeboten sind die Kontaktdaten des Auftraggebers neben den wesentlichen Parametern des Vertrages bereits hinterlegt, sodass er die Auftragsannahme lediglich durch Klick auf den Button „Unterschreiben“ und die sodann erfolgende Leistung einer digitalen Unterschrift bestätigt.
2.1.3. Alternativ kann der Auftraggeber die Angebote nach Ziffer 2.1 und 2.1.1 und 2.1.2 auch durch Annahmeerklärung per E-Mail oder telefonisch akzeptieren.
2.1.4. Soweit die Beauftragung per E-Mail oder Telefon eingeht, gilt diese ebenfalls als Angebot der Auftragnehmerin gegenüber. Auf gleichem Weg kann der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin auch annehmen. Die Vertragsannahme erfolgt durch Zusendung des Vertragstextes. Der Vertragstext wird dem Auftraggeber per Post oder E-Mail zugesandt und durch die Auftragnehmerin gespeichert.
2.2. Grundlage für das Tätigwerden der Auftragnehmerin und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen auch ein ggf. erfolgtes Briefing des Auftraggebers. Wird dieses mündlich erteilt, erstellt die Auftragnehmerin über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Übersendung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch die Auftragnehmerin gespeichert.
2.3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Auftragnehmerin ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG analog zu übertragen.
2.4. Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten bevollmächtigt zu sein, sowie auf Verlangen der Auftragnehmerin einen schriftlichen Nachweis über die Bevollmächtigung zu erbringen.
2.5 Die AuftragnehmerIn darf die Leads nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Dritte handelt im Auftrag des Kunden.
§ 3. Leistungsumfang und Änderungswünsche des Auftraggebers
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Auftragnehmerin ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.2. Die Auftragnehmerin bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:
– Lead-Generierung (Kundenanfragen)
– Qualifizierung von Leads
– Werbeschaltung und Marketingaktivitäten
– Verwaltung und Weiterleitung der Leads
– Zusätzliche Beratung und Support
Die hierbei vertragsspezifischen durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.
3.3. Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert, die der Zielerreichung des Auftraggebers angemessene spezifische künstlerisch-kreative Leistungseigenschaften gestattet.
3.4. Vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an die Auftragnehmerin zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von der Auftragnehmerin benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf hin. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen die Vertragsparteien trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist die Auftragnehmerin einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.
3.5. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Auftraggebers freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schuldet die Auftragnehmerin keine Überprüfung auf Rechtschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.
3.6. Wir behalten uns vor, externe Werbepartner für die Generierung von Leads zu beauftragen, um das eigene Volumen decken zu können.
§ 4. Preise und Garantie
Werbepreise der verschiedenen Plattformen auf deren wir Werbung veröffentlichen könnenn tagesabhängig oder saisonabhängig schwanken sind. Die Preise können sich daher auch für unsere Angebote kurzfristig ändern. Dennoch geben wir eine monatliche Preisgarantie. Das bedeutet, dass bestellte Leads – deren Preise sich innerhalb der nachfolgenden 4 Wochen ab Bestelldatum nicht verändern werden. Wurde mit der Bezahlart Vorkasse bezahlt finden keine Preisanpassungen statt und es gilt der im Angebot genannte und von der Auftraggeberin akzeptierte Preis.
§ 5. Reklamation
a) Reklamationsfrist und Verfahren:
Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Anfrage per formloser E-Mail an kontakt@terminexperten.de unter Angabe der Gründe und entsprechender Nachweise eingereicht werden. Damit eine Reklamation von unserem System erkannt und zugeordnet werden kann, muss die Reklamation von der E-Mail-Adresse eingereicht werden, die den Hauptkontakt des Unternehmens darstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss in der E-Mail klar ersichtlich sein, um welches Unternehmen es sich handelt. Ist der Interessent erst ab einem bestimmten Zeitpunkt erreichbar, beginnt die Frist von drei Werktagen ab diesem Zeitpunkt. Die Bearbeitungszeit für berechtigte Reklamationen kann bis zu drei Werktage betragen. Erfolgen berechtigte Reklamationen erst nach Rechnungsstellung, werden diese in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
b) Berechtigte Reklamationsgründe:
1. Anfragen-Duplikate: Anfragen, die mehrfach von uns gesendet wurden und inhaltlich identisch sind oder die der Partner nachweislich über andere Kanäle erhalten hat, sofern nicht mehr als sechs Wochen zwischen den Anfragen liegen.
2. Fehlerhafte Kontaktdaten: Anfragen von Interessenten mit ungültiger oder falscher oder fehlender Telefonnummer.
3. Unerreichbare Interessenten: Anfragen von Interessenten, die nachweislich an drei verschiedenen Tagen jeweils mindestens zweimal telefonisch nicht erreichbar waren und auf insgesamt zwei E-Mails nicht reagiert haben.
c) Nicht berechtigte Reklamationsgründe:
1. Kein Vertragsabschluss: Das Nichtzustandekommen eines Auftrags zwischen dem Partner und einem Interessenten.
2. Richtigkeit der Angaben: Die Korrektheit der vom Interessenten gemachten Angaben.
§ 6. Außendarstellung
Die AuftragnehmerIn muss dem Nutzer klar und deutlich mitteilen, dass das Angebot von der Marke bzw. dem Firmennamen des Kunden stammt, wenn er mit dem Nutzer in Kontakt tritt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Kunde im Namen der Terminexperten oder dazugehörige Portale handelt. Die AuftragnehmerIn kann jedoch auf den Digitalen Service von Terminexperten verweisen, wenn es um die Herkunft der personenbezogenen Daten des Nutzers oder die Funktionsweise des Service geht.
§ 7. Bestellung und Bezahlung
Die Zahlung muss sofort bei Rechnungsstellung erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist netto.
§ 8. Leadpakete
Aufgrund des unvorhersehbaren Wettbewerbs und finanzieller Planung, können sich die Pakete und Angebote jederzeit ändern. Standardmäßig kann man aber immer das Basispaket erwerben.
§ 9. Lead Lieferung
Jeder qualifizierte Lead besteht aus persönlichen Daten, diese werden DSGVO-konform verarbeitet und nach der Qualifizierung, per E-Mail an unsere Kunden sofort weitergeleitet.
§ 10. Qualität der Leads
In Absprache mit dem Kunden werden bestimmte Kriterien festgelegt, was ein qualifizierter Lead ist. Wenn ein Lead diesen Kriterien entspricht, so ist dieser gültig.
(a) Von uns akquirierte Leads enthalten, soweit verfügbar, folgende Merkmale:
10.1 Vollständige Kontaktdaten: Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postleitzahl, Straße, Hausnummer und Ort.
10.2 Jede Anfrage beinhaltet ausdrücklich die Zustimmung zur Kontaktaufnahme durch geeignete Anbieter zum Zweck der Beratung und Angebotserstellung per Telefon und E-Mail.
§ 11. Garantie und Haftung
Wir können keine Garantie geben, ob aus einem Lead ein Kunde wird. Denn trotz Vor-Qualifizierung können die Eintragungen oder sogar telefonische Nachbearbeitung zu wertlosen Anfragen führen. Es ist selbstverständlich in unserem Interesse, dass unsere Kunden möglichst viele Aufträge durch die Leads gewinnen, dennoch kann es vorkommen, dass ein gekauftes Paket zu keinem einzigen Auftrag führt. Es obliegt unseren Kunden, das Beste aus den Leads zu machen. Wir weisen darauf hin, dass ein eingegangener Lead sofort bearbeitet werden sollte. Entweder ein Anruf oder direkt ein Angebot oder Kostenvoranschlag. Wir empfehlen auch, noch am selben Tag das Angebot und ein Werbeprospekt, Visitenkarten etc. per Post an den Kunden zu senden, dies erhöht die Chance und macht einen guten Eindruck. Außerdem empfehlen wir, mindestens zwei oder drei verschiedene Angebotsoptionen (preislich oder vom Umfang unterschiedlich) dem potenziellen Kunden anzubieten, dies erhöht auch die Chance.
– Bei der Kontaktaufnahme mit den Nutzern muss die AuftragnehmerIn alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Dies bedeutet, dass die AuftragnehmerIn (i) keine unlauteren oder aggressiven Geschäftspraktiken anwenden und (ii) keine irreführenden Handlungen, Unterlassungen oder Angebote vornehmen darf.
– Eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz erfolgt bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 12. Leads Verkauf und Exklusivitätsklausel
Wir bieten ausschließlich exklusive Leads an, die nur einem einzigen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Jeder Lead wird nur einmal verkauft und bleibt für den Käufer vollständig exklusiv. Das bedeutet, dass Sie sicher sein können, dass Sie die einzigen sind, die diesen spezifischen Lead erhalten. Es gibt keine Mehrfachverkäufe, selbst wenn aus dem Lead kein Auftrag resultiert. So stellen wir sicher, dass Ihre Investition in Leads mit maximalem Potenzial und ohne Wettbewerb erfolgt.
§ 13. Datenschutz
Von uns verkaufte Leads gehen in den Besitz der Käufer über, diese akzeptieren diese Leads ausschließlich für die Kontaktaufnahme und Angebots- oder Kostenvoranschlagsversendung zu nutzen. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Die potenziellen Leads/Kunden akzeptieren den Weiterverkauf/Weitergabe ihrer Daten explizit und DSGVO-konform. Wir löschen alle erhaltenen Leads innerhalb von 2 Wochen nach Verkauf.
§ 14. Unsere Webseiten und Portale
Wir sind Eigentümer und Betreiber verschiedener Webseiten und Domains. Es darf nicht in unserem Namen geworben werden. Es darf uns aber erwähnt werden, woher man die Kontaktdaten des Leads hat.
§ 15. Vertragslaufzeit und Kündigung
Unsere Kunden gehen nur einen Leadkaufvertrag mit dieser AGB ein. Das Geschäftsverhältnis endet nach dem Verkauf. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
§ 16. AGB – Änderungsvorbehalt
Terminexperten behält sich das Recht vor, seine AGB jederzeit zu ändern. Wir informieren unsere Kunden darüber per E-Mail.
§ 17. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
17.1. Auftraggeber sollten Leads sofort bearbeiten und Angebote oder Kostenvoranschläge senden, um die Chancen zu erhöhen. Es wird empfohlen, mindestens zwei oder drei verschiedene Angebotsoptionen anzubieten, um die Erfolgschancen zu steigern. Dies kann auch per Post erfolgen, um die zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen.
§ 18. Termine, Fristen, Leistungshindernisse
18.1. Die reguläre Lieferzeit beträgt 90 Tage ab der Bestellung eines Paketes bis maximal 100 Leads.
19.2 Nach Auftragserteilung erstellen wir entsprechende Projekte und Werbekampagnen, damit diese schnellstmöglich innerhalb 7 Werktage ausgeliefert werden können. Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen, die durch Marktbedingungen, Wettbewerb und Nutzungsbedingungen verschiedener Werbeplattformen verursacht werden.
§ 20. Datenschutz und Geheimhaltung
20.1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
20.2. Die Auftragnehmerin versichert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie uns im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte. Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Leistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin (https://terminexperten.de/datenschutzerklaerung).
20.3. Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Auftraggeber wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 21. Schlussbestimmungen
21.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist deutsch.
21.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
21.3. Die Auftragnehmerin speichert den Vertragstext und senden dem Auftraggeber die Bestelldaten und ihre AGB per E-Mail zu. Die vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
21.4. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.